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Umzug ins Ausland mit Pflegegeld: Was ist möglich?

In Deutschland erhalten rund 2,6 Millionen Menschen Pflegegeld. Diese finanzielle Unterstützung hilft, Kosten für die Pflege zu decken, wie zum Beispiel für Betreuungspersonal oder Hilfsmittel. Doch was passiert, wenn ein Umzug ins Ausland geplant ist?

Welche Unterstützung gibt es von der Pflegekasse, und wie wirken sich Auslandsumzüge auf die Leistungen aus? Diese Fragen sind besonders wichtig für Pflegebedürftige, die überlegen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Der folgende Artikel beleuchtet die relevanten Aspekte und gibt nützliche Tipps.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

 

 

Umzugskosten bezahlen lassen: Geht das?

 

Pflegebedürftige haben in Deutschland das Recht, Pflegegeld zu erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen zählt die Einstufung in einen Pflegegrad, der den Bedarf an Unterstützung dokumentiert. Das Pflegegeld ist flexibel einsetzbar und kann für unterschiedliche Pflegeleistungen verwendet werden.

Wer „Umzug Pflegekasse“ als Stichwort online für weitere Hinweise sucht, findet nicht nur einen zuverlässigen Umzugspartner. Hier wird auch schnell klar, dass ein Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands durch die Kasse finanziert werden kann. Zu den übernommenen Kosten zählen unter anderem der Transport von Möbeln und die Anpassung der neuen Wohnung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen.

 

Weg aus Deutschland: Die Grenzen der Pflegekassen-Finanzierung

 

Allerdings gibt es klare Regelungen, wenn der Umzug ins Ausland erfolgt. Die Pflegekasse übernimmt in den meisten Fällen die Kosten für einen Umzug ins Ausland nicht. Laut § 34 SGB XI endet der Anspruch auf Pflegegeld mit dem dauerhaften Umzug in ein anderes Land außerhalb der EU.

Innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums können jedoch weiterhin bestimmte Leistungen bezogen werden.

 

Pflegegeld im Ausland: Das steht Betroffenen zu

 

Pflegebedürftige, die in ein EU-Land oder den Europäischen Wirtschaftsraum ziehen, haben weiterhin Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird jedoch in der Regel in der Höhe weitergezahlt, wie es auch in Deutschland der Fall wäre.

Der Anspruch auf Sachleistungen, wie ambulante Pflege durch einen Pflegedienst, entfällt jedoch oft. In Ländern wie Österreich oder den Niederlanden kann das Pflegegeld weiterhin verwendet werden, um private Pflegekräfte oder Betreuungseinrichtungen zu finanzieren.

 

Unterschiede in der Leistungserbringung

 

Dabei sollte beachtet werden, dass die Höhe der Pflegeleistungen in einigen Ländern anders berechnet wird. Beispielsweise können zusätzliche Kosten durch lokale Bestimmungen oder notwendige Versicherungen entstehen.

In bestimmten Fällen ist eine Anpassung der Pflegeleistungen erforderlich, um den individuellen Bedürfnissen im Ausland gerecht zu werden. Der bürokratische Aufwand ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.

 

Besondere Regelungen und Ausnahmen

 

Werden die Pflegeleistungen ins Ausland transferiert, müssen weitere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. So muss der Pflegebedarf regelmäßig nachgewiesen werden, um den Anspruch auf Pflegegeld aufrechtzuerhalten. Für Aufenthalte in Nicht-EU-Ländern gelten noch strengere Regelungen.

Hier kann es vorkommen, dass das Pflegegeld vollständig entfällt. Bei geplanten Auslandsaufenthalten über einen längeren Zeitraum ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Pflegekasse und eventuell einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Auch spannend: Spanien: Ein idealer Ort zum Auswandern?

 

Pflegekasse rechtzeitig informieren: Der passende Zeitpunkt für Anträge

 

Eine rechtzeitige Information der Pflegekasse über den geplanten Umzug ins Ausland ist entscheidend, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Sobald der Entschluss für einen Umzug feststeht, sollte die Pflegekasse informiert werden.

Idealerweise geschieht dies mindestens drei Monate vor dem geplanten Umzugstermin. Dies gibt genügend Zeit, um alle notwendigen Formalitäten zu klären und sicherzustellen, dass die Pflegeleistungen ohne Unterbrechung weiterlaufen.

 

Frühe Antragstellung sichert rechtzeitige Zahlungen

 

Alle Anträge und relevanten Dokumente sollten ebenfalls frühzeitig ausgefüllt und eingereicht werden. Es empfiehlt sich, diese spätestens zwei Monate vor dem Umzug an die Pflegekasse zu senden. So bleibt genug Zeit, um eventuelle Rückfragen zu klären oder fehlende Unterlagen nachzureichen.

Eine frühzeitige Bearbeitung gewährleistet, dass das Pflegegeld pünktlich nach dem Umzug weitergezahlt wird. Wichtig ist auch, die neue Adresse im Ausland korrekt und vollständig anzugeben, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

 

Weitere Infos zum Auswandern

 

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Umzug ins Ausland: Checkliste für Auswanderer